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   BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20   

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https://dejure.org/2020,32197
BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20 (https://dejure.org/2020,32197)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2020 - 3 StR 205/20 (https://dejure.org/2020,32197)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20 (https://dejure.org/2020,32197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Neufassung der Urteilsformel im Schuldspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 154a Abs. 2 ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Neufassung der Urteilsformel im Schuldspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20
    Der Strafausspruch des Urteils kann keinen Bestand haben, weil der Schuldgehalt der Tat mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht bestimmt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 mwN).

    Der neue Tatrichter wird den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 jeweils mwN), zu ermitteln haben.

  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20
    Der Strafausspruch des Urteils kann keinen Bestand haben, weil der Schuldgehalt der Tat mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht bestimmt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 mwN).

    Der neue Tatrichter wird den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 jeweils mwN), zu ermitteln haben.

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20
    Hinsichtlich des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bedarf es des Zusatzes "in nicht geringer Menge' nicht, denn der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2020 - 3 StR 162/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20
    Der neue Tatrichter wird den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 jeweils mwN), zu ermitteln haben.
  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 162/20

    Neufassung der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20
    Hinsichtlich des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bedarf es des Zusatzes "in nicht geringer Menge' nicht, denn der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2020 - 3 StR 162/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20

    Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit;

    Der Aufnahme des Zusatzes "in nicht geringer Menge' in die Urteilsformel bedarf es nicht, weil der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (s. - für das bewaffnete Handeltreiben - BGH, Beschluss vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    So hat die Strafkammer den Schuldgehalt der Taten mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht bestimmt (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 6 StR 117/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 48 Rn. 4; vom 20. Oktober 2021 - 3 StR 223/21, juris Rn. 3; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 4; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22

    Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch

    Zwar werden das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; Patzak/Dahlenburg, NStZ 2022, 146 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche

    Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, ist die Wirkstoffmenge oder der Wirkstoffgehalt gegebenenfalls durch eine zahlenmäßige Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 4; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371 Rn. 6; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 3).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Einen weiteren Anhaltspunkt, der Rückschlüsse auf die Qualität und den Wirkstoffgehalt des Marihuanas zugelassen hätte, bietet die festgestellte besonders große Handelsmenge von 20 Kilogramm, die für einen Handel auf Zwischenhändlerebene und damit indiziell einen höheren Wirkstoffgehalt spricht (vgl. zur Handelsstufe als Kriterium für die Schätzung: BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247 f.).
  • BGH, 14.06.2023 - 6 StR 244/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung

    a) Das Landgericht hat die das Maß der Schuld und damit die Höhe der Strafe bestimmenden Wirkstoffmengen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; Patzak/Dahlenburg, NStZ 2022, 146 mwN) im Fall 12 nicht festgestellt und in den Fällen 1 bis 11 nicht ausreichend belegt.
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 20/21

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen Beihilfe zum Bandenhandel mit

    Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, ist der Wirkstoffgehalt gegebenenfalls durch eine zahlenmäßige Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 4; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371 Rn. 6; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 3).
  • BGH, 20.10.2021 - 3 StR 223/21

    Einfluss der Aufhebung der festgesetzten Einzelstrafe auf die gebildete

    Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, ist die Wirkstoffmenge oder der Wirkstoffgehalt gegebenenfalls durch eine zahlenmäßige Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes festzustellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 4; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19).
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